KANN ICH MIR
DAS LEISTEN?
Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil Sie glauben, es sich nicht leisten zu können.
Dies ist jedoch so nicht richtig:
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im einzelnen festgelegt. Hierin ist bestimmt, für welche Tätigkeit welche Gebühr abgerechnet werden muss. Die Gebührensätze sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Insbesondere vom Streitwert, vom Umfang der Tätigkeit sowie von der Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs kläre ich mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.
Kostenlose Vorgespräche
Kostenlos sind bei mir alle Vorgespräche, in denen ich mit Ihnen kläre, ob eine anwaltliche Hilfe in Ihrem Fall sinnvoll ist, ob wir Sie vertreten können und welche Kosten hierdurch entstehen.
In diesem Gespräch erfolgt keine Rechtsberatung.
Kostenlose Vorgespräche
Kostenlos sind bei mir alle Vorgespräche, in denen ich mit Ihnen kläre, ob eine anwaltliche Hilfe in Ihrem Fall sinnvoll ist, ob wir Sie vertreten können und welche Kosten hierdurch entstehen.
In diesem Gespräch erfolgt keine Rechtsberatung.
Gebührenpflichtige Erstberatung
Die juristische Erstberatung, in welcher ich mit Ihnen Ihr Anliegen bespreche und kläre, ob rechtliche Schritte in Ihrem Fall zu unternehmen sind, ist gebührenpflichtig. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert, das heißt dem Wert der Sache, um die es geht.
Für Sie als Verbraucher sind die Kosten einer Erstberatung gesetzlich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen begrenzt. Bei der Beauftragung mit Ihrer Interessenvertretung werden die Kosten der Erstberatung auf alle weiteren Gebühren angerechnet. Somit entstehen für Sie keine doppelten Kosten.
Gebührenpflichtige Erstberatung
Die juristische Erstberatung, in welcher ich mit Ihnen Ihr Anliegen bespreche und kläre, ob rechtliche Schritte in Ihrem Fall zu unternehmen sind, ist gebührenpflichtig. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert, das heißt dem Wert der Sache, um die es geht.
Für Sie als Verbraucher sind die Kosten einer Erstberatung gesetzlich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen begrenzt. Bei der Beauftragung mit Ihrer Interessenvertretung werden die Kosten der Erstberatung auf alle weiteren Gebühren angerechnet. Somit entstehen für Sie keine doppelten Kosten.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Ob Sie diese Hilfen (Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe) bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie diesbezüglich gegebenenfalls bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.
Kostenerstattung Zwar richtet sich der Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes ausschließlich gegen den Auftraggeber, doch sind die Kosten jedoch in vielen Fällen erstattungsfähig. So hat diejenige Person, die einen Prozess verliert, alle Kosten zu tragen, auch die des gegnerischen Anwaltes. Das heißt: Gewinnen Sie einen angestrebten Prozess, muss der Gegner Ihnen Ihre Anwaltskosten erstatten. Ist Ihr Gegner mit einer Leistung (zum Beispiel einer Zahlung) in Verzug, haben Sie Anspruch auf den Ersatz des so genannten Verzugsschadens. Hierzu gehören auch die Kosten des Rechtsanwaltes.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Ob Sie diese Hilfen (Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe) bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie diesbezüglich gegebenenfalls bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.
Kostenerstattung Zwar richtet sich der Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes ausschließlich gegen den Auftraggeber, doch sind die Kosten jedoch in vielen Fällen erstattungsfähig. So hat diejenige Person, die einen Prozess verliert, alle Kosten zu tragen, auch die des gegnerischen Anwaltes. Das heißt: Gewinnen Sie einen angestrebten Prozess, muss der Gegner Ihnen Ihre Anwaltskosten erstatten. Ist Ihr Gegner mit einer Leistung (zum Beispiel einer Zahlung) in Verzug, haben Sie Anspruch auf den Ersatz des so genannten Verzugsschadens. Hierzu gehören auch die Kosten des Rechtsanwaltes.